Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Beleidigungsfreie Sphäre
Familie F, bestehend aus Vater V, Mutter M und Tochter T, sitzen am Tisch und essen gemeinsam. Dabei sagt V, er halte die Bundeskanzlerin A für ein "dummes Miststück" und vergleicht sie mit Hitler. T erzählt das am nächsten Tag ihrer Freundin, deren Mutter die A ist. A stellt daraufhin Strafantrag.
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Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.