Strafrecht > BT 9: Amtsdelikte
Amtsträger-Eigenschaft - Kölner Müllskandal
A ist Geschäftsführer der B-GmBH, einem städtisch beherrschten Müllentsorger mit privater Sperrminorität. B plant den Bau einer Verbrennungsanlage. C möchte diese errichten. A lässt sich von C Schmiergeld zahlen und manipuliert die Ausschreibung so, dass C den Zuschlag erhält.