Strafrecht > Strafprozessrecht
Ziele des Strafverfahrens - Wahrheit, aber nicht um jeden Preis
A wird der Körperverletzung angeklagt. Er gestand die Tat im Prozess, nachdem Richter R ihn wegen des Fehlens anderer Beweismittel durch Ohrfeigen und die Drohung, As ganze Familie ins Gefängnis zu stecken, dazu gebracht hatte. A hat die Tat tatsächlich begangen.
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Die Strafprozessordnung - Einführungsfall
Jurastudentin Martha (M) soll in ihrem Praktikum am Amtsgericht A eine Anklage wegen einer Körperverletzung (§ 223 StGB) bearbeiten, die im Bezirk des Amtsgerichts A begangen wurde. Der Angeklagte wohnt im Gerichtsbezirk B. M will herausfinden, ob das Gericht A örtlich zuständig ist.