Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Offenkundigkeit: Grundfall
Geschäftsfrau G schickt ihren Assistenten A in die Boutique des B, um dort eine Krawatte als Geschenk für ihren Mann auszusuchen. A betritt die Boutique, sagt, dass G ihn schickt und sucht eine Krawatte aus. Wie besprochen, wird diese bald darauf in Gs Büro geliefert und von G bezahlt.