Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Umfang der Prokura, Grundlagengeschäfte, § 49 Abs. 1 HGB (Allseitige Gesamtprokura)
Die Blockbuster-GmbH betreibt eine Online-Videothek. Sie versendet DVDs zeitweise an Kunden. Die Geschäftsführerin G erklärt gegenüber den beiden Mitarbeiterinnen P1 und P2, sie erteile ihnen Gesamtprokura. P1 und P2 finden, das DVD-Geschäft habe keine Zukunft. Sie veräußern das Unternehmen an die Netflix Inc.
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Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe
Ks Cateringservice ist vom Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) zum Kleingewerbe herabgesunken (§ 2 HGB). Sie bewirkt die vollständige Löschung ihres Betriebs aus dem Handelsregister. Allen Mitarbeitern wurde betriebsbedingt gekündigt, nur Prokurist P ist noch übrig. P kauft bei Händler H für K 100 Hotdog-Brötchen.