Versäumnisurteil: 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Versäumnisurteil für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

VU aufrechterhalten und Klageerweiterung um €5000

K verklagt B auf Zahlung von €2.000, erscheint aber nicht zur Verhandlung. Das AG Köln erlässt am 12.7.2023 ein Versäumnisurteil. Hiergegen legt K Einspruch ein und erweitert zudem die Klage um weitere €3.000. Das Gericht hält den Einspruch für zulässig und die (erweiterte) Klage für zulässig und in voller Höhe (€5.000) begründet.

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Erfolgreiche Klageumstellung nach Versäumnisurteil

B wird vom AG Köln am 12.7.2023 durch Versäumnisurteil zur Herausgabe einer Goldmünze an K verurteilt. Hiergegen legt er Einspruch ein und erklärt, dass er die Münze bereits veräußert hat. Daher stellt K seine Klage um auf Schadensersatz (€2.000). Das Gericht hält die Klage für begründet.

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Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg

Gegen den Beklagten B ergeht ein Versäumnisurteil, worin er am 12.7.2023 zur Zahlung von €4.000 an Kläger K verurteilt wird. Auf Bs zulässigen Einspruch hin kommt das AG Köln zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €2.000 begründet ist. ‌

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Klageerweiterung im Einspruchsverfahren

B legt Einspruch gegen einen gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid ein, der ihn verpflichtet, an K €5.000 zu zahlen. K erweitert daraufhin den geltend gemachten Anspruch um weitere €1.000. B ist im Einspruchstermin säumig.

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Umfang des Prüfungsmaßstabs: Berufung gegen zweites Versäumnisurteil nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Schlendrian S legt gegen ein gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid Einspruch ein. Da er den Einspruchstermin versäumt, ergeht ein zweites Versäumnisurteil. Da er die Säumnis verschuldet hat, fragt er sich, ob es überhaupt noch Sinn ergibt, hiergegen Berufung einzulegen.

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Vollstreckbarkeit bei Sieg des Säumigen

B wird durch Versäumnisurteil zur Zahlung von €350.000 verurteilt. Nach ihrem zulässigem Einspruch wird das Versäumnisurteil vollständig aufgehoben und die Klage abgewiesen. Was gilt für die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit?

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Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts

Am 15.11. wurde dem Beklagten B ein gegen ihn ergangenes Versäumnisurteil zugestellt. Der Einspruch des B gegen das Versäumnisurteil ging bei Gericht am 25.11. ein. Der zuständige Bedienstete der Geschäftsstelle erhielt die Einspruchsschrift aufgrund Verzögerungen im Postlauf des Gerichts erst am 10.12.

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Fristbeginn bei anwaltlich vertretener Partei

Gegen Beklagten B ergeht aufgrund seiner Säumnis in der mündlichen Verhandlung vor dem LG Köln ein Versäumnisurteil. Dieses ist dem Anwalt A des B am 01.03. zugegangen, B selbst am 05.03. A hat bereits am 26.02. sein Mandat niedergelegt. Ein anderer Rechtsanwalt ist bisher nicht bestellt.

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Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung

Beklagter B hat entgegen § 276 Abs.1 S.1, Abs.2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, das dem Klägervertreter am 08.10. und dem Beklagtenvertreter am 07.10. zugeht. B legt Einspruch ein. Dieser geht dem Gericht am 22.10. zu.

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Frist - Einspruch vermeintlich nach Fristende, aber Feiertag

Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 17.04. (Montag) zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 02.05. (Dienstag) bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerecht Einspruch eingelegt.

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Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)

Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 01.12. zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 08.12. bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerechten Einspruch eingelegt.