Computerbetrug (§ 263a StGB): 13 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Definitionen zum Thema Computerbetrug (§ 263a StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Computerbetrug (§ 263a StGB)

Diese Definitionen zum Thema Computerbetrug (§ 263a StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vermögensschaden (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Computerbetrug (§ 263a StGB)

Diese Definitionen zum Thema Computerbetrug (§ 263a StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vermögensminderung, unmittelbar (§ 263a Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „unmittelbaren“ Vermögensminderung (§ 263a Abs. 1 StGB)?

Datenverarbeitungsvorgang, Beeinflussung eines (§ 263a Abs. 1 StGB)

Wann hat das Handeln des Täter den Datenverarbeitungsvorgang „beeinflusst“ (§ 263a Abs. 1 StGB)?

Datenverarbeitungsvorgang (§ 263a Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Datenverarbeitungsvorgang“ (§ 263a Abs. 1 StGB):

Verwendung, unbefugt (subjektiv) (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)

Wann werden Daten nach der subjektiven Auffassung „unbefugt“ verwendet (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Verwendung, unbefugt (computerspezifisch) (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)

Wann werden Daten nach der computerspezifischen Auffassung „unbefugt“ verwendet (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Daten, unbefugte Verwendung (betrugsäquivalent) (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)

Wann werden Daten nach der (herrschenden) betrugsäquivalenten Auslegung „unbefugt“ verwendet (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)?