Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Rennbegriff und Gefahrzurechnung
P und H entschließen sich beim Warten an einer Ampel spontan zu einem Rennen mit ihren Wägen. In Kenntnis und Billigung der damit verbundenen Gefahren für Dritte, überholt H die P in einer nicht einsehbaren Kurve. Dabei kollidiert H mit einem entgegenkommenden Golf. Der Fahrer des Golfs (O) stirbt.