Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Vereinbarung einer Form – Wahrung der Form hat deklaratorische Bedeutung
V möchte K ihre 18 Jahre alte Schildkröte Jette verkaufen. Bei der Verhandlung über den Preis und die Haltungsbedingungen stimmen sie ab, der Vertrag solle in Textform erfolgen, um für später eine Dokumentation zu haben. Am Tag darauf schließen sie den Vertrag mündlich ab.