Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anwendung des Verbraucherdarlehensrechts bei Schuldbeitritt
M ist stiller Gesellschafter im Unternehmen der F, die mit B einen Darlehensvertrag geschlossen hat. M tritt dieser Schuld bei. Über ein Widerrufsrecht belehrt B den M nicht. Sechs Monate später kündigt B den Vertrag mit F und verlangt Rückzahlung von M. M widerruft seine Mithaftungserklärung.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung
Mutter M verkauft ihrer Tochter T 2000 ein Hausgrundstück unter Vorbehalt eines unentgeltlichen, lebenslangen Wohnrechts. 2005 verzichtet M auf das Wohnrecht und bewilligt die Löschung im Grundbuch. T vermietet die Wohnung ab 2010 für €350 Kaltmiete. 2014 wird M ins Altenheim eingeliefert. Sie wird dadurch finanziell bedürftig.