Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Die besetzte Poolliege als Reisemangel?
K bucht bei B Flug und Hotel für eine einwöchige Reise. Am Pool gibt es 500 Liegen. Trotz Verbotsschild werden alle Liegen von Gästen mit Handtüchern ganztägig „geblockt“. Das Hotel duldet dies, obwohl K darauf bereits am dritten Tag hinweist. K will Geld zurück, weil er keine Liege abbekommt.
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Reservierungsgebühren bei Maklerverträgen
K und Maklerin M schließen einen Maklervertrag. Ein Jahr später vereinbaren sie eine von M regelmäßig verwendete „Reservierungsvereinbarung“. M verpflichtet sich darin, für K ein Haus einen Monat zu reservieren. Hierfür soll K €4.000 zahlen, die M erfolgsunabhängig erhält. Bei Zustandekommen des Kaufvertrags soll das Geld auf Ms Provision angerechnet werden. Als Ks Finanzierung scheitert, nimmt er vom Kauf Abstand und verlangt das gezahlte Geld zurück.
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Reisemangel bei „Fahrt ins Blaue“
Rentner R macht eine als ,,Fahrt ins Blaue’’ beworbene Busreise, von der er bei der Buchung nur die Reisezeit kennt. Das Programm wird ihm erst zu Reisebeginn ausgehändigt. Weil der dort als Highlight genannte Musicalbesuch dann aber pandemiebedingt ausfällt und durch eine Stadttour ersetzt wird, möchte R Geld zurück.