Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Verweilen (§ 123 Abs. 1 Var. 2 StGB)
T besucht seine Ex-Frau O in deren Wohnung. Als T und O sich über die Höhe des Kindesunterhalts streiten, macht O dem T die Ansage, er solle sofort ihre Wohnung verlassen. T bleibt grinsend auf der Couch sitzen.
Erschlichenes Einverständnis: Täuschung unter Verstoß gegen Strafprozessrecht
T hat in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten O die Rolle als verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin. Unter Verstoß gegen § 110c S. 2 StPO täuscht sie O darüber, ein strafprozessuales Zutrittsrecht zu Os Wohnung zu haben. Daraufhin gewährt O ihr Einlass.
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
Mieter M lässt die T, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterin der Stadtwerke vorstellt, zum Ablesen der Zähler in seine Wohnung. Wie von vornherein geplant, nimmt T dabei heimlich Wertgegenstände des M an sich.
Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis
Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O an der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.
Eindringen: Betreten gegen den Willen – Hausrechtsinhaber hat keine Kenntnis
Während der O seinen Sohn vom Kindergarten abholt, betritt T Os gemietete Wohnung durch die offen stehende Terrassentür.
Zum öffentlichen Verkehr bestimmte Räume
T steht vermummt und mit einem Rucksack voller Spraydosen in der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofs in Hamburg. Als bekennender Milka-Fan möchte er alle Reklametafeln mit RitterSport-Werbung besprühen.
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Im Wege der Sitzungspolizei lehnt die Vorsitzende Richterin R die Zulassung weiterer Zuhörer wegen Überfüllung ab. Dennoch dringt der neugierige T in den Gerichtssaal 813 des Kriminalgerichts Moabit in Berlin ein.
Befriedetes Besitztum: Schrebergarten
T steigt über die Hecke und dringt so in den Schrebergarten des O ein. O züchtet dort wertvolle, weil seltene Schachbrettblumen, die T seiner Mutter zum Geburtstag schenken möchte.
Geschäftsraum: Mobile Betriebsstätte
T bricht eines Nachts auf dem Hamburger Dom in den Kirmeswagen von Zuckerbäckerin Z ein, in der Hoffnung, dort noch die Einnahmen des vergangenen Tages einstecken zu können.
Geschäftsraum
T bricht in die Zahnarztpraxis der Z ein, um dort ausgestellte wertvolle Gemälde zu stehlen.
Wohnung: Mehrfamilienhäuser
T bricht in den von außen zugänglichen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses ein und klaut ein Fahrrad. Der Kellerraum steht der gesamten Hausgemeinschaft zur Verfügung.
Wohnung: Dem Wohnen funktional zugeordnete Räume wie Treppen, Waschräume
T bricht in den von außen zugänglichen Kellerraum unter dem Haus des O ein, um Werkzeug zu klauen.
Wohnung: Leerstehendes Haus?
Der neugierige und neidische T verschafft sich Zutritt zum leerstehenden Haus des O, indem er die Haustür aufbricht. Er will sich das Haus nochmal genauer ansehen, bevor es demnächst abgerissen wird.
Wohnung: PKW
T bricht die Fahrertür des Škoda Octavia RS von O auf. O hatte darin am vergangenen Wochenende übernachtet, weil er zu betrunken war, um noch in der Nacht nach Hause fahren zu können.
Wohnung: Haftraum
Strafgefangener T bricht in der Justizvollzugsanstalt Straubing in den Haftraum des Häftlings O ein. T weiß, dass O mehrere Smartphones versteckt, mit denen er YouTube-Videos über das „Knastleben“ produziert.
Wohnung: Wohnwagen
T bricht auf dem Campingplatz Südsee-Camp in der Lüneburger Heide in den Campingwagen des O ein. Wider Erwarten kann er jedoch keine Wertgegenstände vorfinden.
Wohnung: Hotelzimmer
T bricht die Tür des Hotelzimmers auf, das der O während eines Wochenendtrips in Hamburg bewohnt.
Eindringen in Wohnung: Hand/Hineingreifen
T greift durch das Fenster der Wohnung von O. Seine Finger taucht er in ein offenes Marmeladenglas, das auf der Fensterbank steht und probiert anschließend.
Eindringen in Wohnung: Fuß in die Tür
T möchte unbedingt in die Wohnung des reichen O gelangen, um ihn auszurauben. An einem späten Abend klingelt sie an der Wohnungstür. O öffnet die Tür einen Spalt. Daraufhin stellt T ihren Fuß in die Tür.
Eindringen in Wohnung: Ganzer Körper
T bricht die Tür zur Wohnung der O auf und geht hinein, um in Os altem Keller Diebesgut zu verstecken.