Sach- und Rechtsmängel: 11 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Definitionen zum Thema Sach- und Rechtsmängel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Sach- und Rechtsmängel

Diese Definitionen zum Thema Sach- und Rechtsmängel wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Minderlieferung (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Minderlieferung“ (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Sach- und Rechtsmängel

Diese Definitionen zum Thema Sach- und Rechtsmängel wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Mangelhafte Anleitungen (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Was versteht man unter einer „mangelhaften Anleitung“ (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)?

Haltbarkeit (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Haltbarkeit“ (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB):

Interoperabilität (§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Interoperabilität“ (§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB):

Kompabilität (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Kompabilität“ (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB):

Minderlieferung (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Minderlieferung“ (§ 434 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB):

Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)

Wann liegt eine „Lieferung einer anderen Sache“ vor (§ 434 Abs. 5 BGB)?