Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Eingriffskondiktion Grundfall
E ist Eigentümerin einer frischen, goldbraunen Brezel, die sie sich gerade von der Bäckerei für €1 gekauft hat. Diese legt sie kurz neben sich, um ihr Portemonnaie einzupacken. In diesem unbeobachteten Moment kommt der gefräßige G und isst die neben E liegende Brezel auf.