Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489
Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich änderender Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.