Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Verwendungsersatz nach § 601 Abs. 1 und 2 BGB sowie Rückgabepflicht nach §604 Abs. 1 BGB
Da Oma O einsam ist und ihre Enkelin E neben der Uni kaum Zeit für ihren Papagei hat, leiht sie O den Vogel für drei Wochen. Nach drei Wochen verlangt E den Vogel zurück. O möchte aber zunächst Ersatz für die Fütterungskosten haben. Zudem verlangt sie die Tierarztkosten für eine Operation, die der Papagei unstrittig benötigt hatte.