Betrug (§ 263 StGB): 71 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 71 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Betrug (§ 263 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Schadenskompensation durch spätere Erstattung Dritter (z.B. Versicherung)

Schadenskompensation durch Werkunternehmerpfandrecht

Zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche bei Betrug (Schadensersatz/Bereicherung)

Vermögensschaden bei gesetzlichem Anfechtungsrecht
Wertgleiche Gegenleistung
Prozessbetrug
Vorgetäuschte Beschlagnahme als Abgrenzungsfall zwischen Diebstahl und Betrug
Bereicherung durch Überschreitung der Herausgabebefugnis beim Dreiecksbetrug
Abgrenzung Dreiecksbetrug/Diebstahl in mittelbarer Täterschaft bei Herausgabe durch Gärtner
Abgrenzung Dreiecksbetrug/Diebstahl in mittelbarer Täterschaft bei Rückkehr in Wohnung
Dreiecksbetrug – Grundfall
Klassiker im Strafrecht: Die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug - Jurafuchs
Der BGH beschäftigt sich hier erneut mit einem Klassiker im Strafrecht: der Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Maßgeblich kommt es auch hier auf die Gewahrsamslockerung an. Eine Vermögensverfügung im Sinne eines Betrugs liege hingegen vor, wenn der Getäuschte aufgrund freier, nur durch Irrtum beeinflusster Entschließung Gewahrsam übertragen will. Ein Diebstahl liege hingegen vor, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Anstellungsbetrug als Sonderfall des Eingehungsbetrugs

Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug – vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung
Eingehungsbetrug – Rücktrittsrecht mit Prüfzeit vor Leistungserbringung
Vermögensschaden beim gutgläubigen Erwerb abhandengekommener Sache (E-Bike)
Vermögensschaden beim Erwerb abhandengekommener Sache (E-Bike, Ebay Kleinanzeigen)
Gefährdungsschaden bei Kreditvergabe trotz fehlender Bonität
Gefährdungsschaden bei Täuschung über Zahlungsbereitschaft
Fälliger, einredefreier Anspruch
T geht irrig davon aus, dass O ihm €100 schuldet. Er geht gerichtlich gegen O vor. Als die Klageabweisung droht, fälscht T Beweismittel. O wird auf Grundlage dessen zur Zahlung verurteilt.
Provisionsbetrug
Vertreter V verkauft O ein E-Bike und täuscht ihn dabei über die Motorleistung des E-Bikes. O zahlt wegen der angeblichen beeindruckenden Motorleistung das E-Bike einen überhöhten Preis. Der V meldet den Verkauf seinem Auftragsgeber A und kassiert dafür €130 Provision.
Sachbetrug: Identität des Tatobjekts
T besucht seinen Freund O. T behauptet wahrheitswidrig, dass er seine AirPods letztens bei O vergessen habe. Daraufhin gibt der gutgläubige O seine eigenen AirPods dem T in der Annahme, es handele sich dabei um Ts AirPods.

Irrtum über die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils
Bereicherungsabsicht beim Betrug – Vermögensvorteil als notwendiges Zwischenziel
Bereicherungsabsicht beim Betrug
Vermögensschaden bei staatlichen Geldforderungen (Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld)
Individueller Schadenseinschlag: Einschränkung der Wirtschafts- und Lebensführung durch Vermögensverfügung
Individueller Schadenseinschlag – Darlehensaufnahme aufgrund Täuschung
Individueller Schadenseinschlag: Täuschung über die Eignung einer Melkmaschine („Melkmaschinenfall“)
Vermeintliches Sonderangebot – Kaufpreis entspricht objektivem Wert der Sache
Zweckverfehlung bei Spenden, Bettel- und Schenkungsbetrug
Ausbleiben einer Vermögensmehrung
T ist selbsternannter Erfolgscoach. Er verspricht O wahrheitswidrig, dass er höhere Verdienstchancen hat, wenn er an seinem Kurs teilnimmt. Der Kurs ist die geforderten €3.000 objektiv wert. O nimmt teil, profitiert allerdings wider Erwarten nicht von höheren Verdiensten.
Schutz des unrechtmäßigen Besitzes als Vermögen (§ 263 StGB) – Betrug gegenüber Dieb oder Hehler?
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)
Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.
Vermögensbegriff – Erwerbs- und Gewinnaussichten
Vermögensbegriff – Geld, Forderungen und Eigentum

Bloße Werturteile und reine Meinungsäußerungen
Der Kfz-Händler H bewirbt während eines Verkaufsgesprächs mit Kaufinteressent K das Auto unter dem Slogan „das sicherste Auto der Welt!“

Trickdiebstahl oder Sachbetrug bei Verbergen der Ware im Supermarkt?

Trickdiebstahl oder Sachbetrug bei Herausgabe unter Irrtum aufgrund Täuschung?
Unmittelbarkeit der Vermögensminderung - Ausfüllen eines Blanketts
Unter einem Vorwand erschleicht sich T die Unterschrift des O unter ein leeres Kaufvertragsformular. Anschließend füllt T das Kaufvertrags-Blankett – wie von ihm geplant – ohne Wissen des O zu seinen (Ts) Gunsten aus, indem er den Porsche des O zu einem günstigen Preis in das Formular einsetzt.
Erfüllungsbetrug beim Handel mit gefälschten Markenfelgen
Erfüllungsbetrug bei Lieferung minderwertiger Hose
Prinzip der Gesamtsaldierung
Arbeitskraft als Vermögenswert – Fall der Prostituierten
Vermögensbegriff 2
Vermögensbegriff – ökonomischer und juristisch-ökonomischer Ansatz
Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
T beantragte beim AG einen Mahnbescheid über eine Forderung in Höhe von €100.000 gegen O. Als Anspruchsgrund gab T einen Beratungsvertrag an, in dem Wissen, dass dieser gar nicht bestand. Der Mahnbescheid wurde erlassen und T erwirkte einen Vollstreckungsbescheid. Rechtspfleger R erlässt antragsgemäß einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Daraufhin werden €100.000 von O gepfändet und auf ein Konto der T überwiesen.
Zahlung mit ungedecktem Scheck in Erwartung künftiger Deckung
Täuschung über unabhängige Angebote bei öffentlicher Ausschreibung
Täuschung bei Forderung überhöhter Preise
Täuschung durch rechnungsähnliche Vertragsofferten bei geschäftlich erfahrenen Personen
Betrug durch Spendenwerbung

Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System“
Der zahlungsunwillige und -unfähige T bezahlt seinen bei V gekauften Laptop im Wert von €1.000 mit seiner Kreditkarte des Kreditkartenunternehmens A-E. Sein Konto weist keine Deckung auf. (Hinweis zum Drei-Partner-Kreditkarten-System: V bekommt als Vertragsunternehmer von A-E nach entsprechender Vorlage des Belastungsbeleges die €1.000 aufgrund einer von A-E gewährten Zahlungsgarantie ausgezahlt. Dagegen muss A-E befürchten, mangels Kontodeckung von T keinen Ersatz erlangen zu können.)

Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten
Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzenzubleiben, entscheidet sich T, dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.

Erkennbarkeit der Täuschung und Leichtgläubigkeit des Getäuschten („Teufelsaustreibung“)

Zweifel des Getäuschten am Wahrheitsgehalt – Irrtum durch Täuschung beim Enkeltrick

Tanken an der Selbstbedienungstankstelle ohne Beobachtung durch den Tankwart
Täuschung durch rechnungsähnliche Vertragsofferten bei geschäftlich Unerfahrenen
Täuschung über den Zahlungswillen bei Abschluss eines Darlehensvertrags

Täuschung durch Unterlassen beim Schwarzfahren („Nichtmelden“)

Darlehen – Täuschung über Kreditwürdigkeit
A möchte mit seiner Hausbank B einen Darlehensvertrag in Höhe von €1.000.000 abschließen. Um den Kredit zu erlangen, erklärt A seinem Bankberater wahrheitswidrig, dass er ein hohes monatliches Einkommen habe und schuldenfrei sei. Auf dieser Grundlage schließen A und B den Darlehensvertrag ab.

Sozialhilfebetrug – Täuschung durch Unterlassen
„Schwarzfahren“ bei Fehlvorstellung des Bordpersonals
A steigt in Berlin in einen Zug der Deutschen Bahn ein, ohne eine gültige Fahrkarte gekauft zu haben. Das Bordpersonal geht mit der Vorstellung durch den Zug, dass alle Passagiere eine gültige Fahrkarte besitzen. A sitzt seelenruhig auf seinem Platz und liest Zeitung.
Vermögensverfügung durch Unterlassen
Vermögensverfügung durch Dulden

Täuschung durch Teilnahme am Sportwettkampf trotz Doping

Täuschung durch irreführende Rechnungsgestaltung (Insertionsofferte)
Täuschung über Kfz-Verbrauch durch Händlerangabe
Vermögensverfügung durch aktives Handeln
Einschleichen als Schwarzfahrer
A begibt sich an Bord des ICE von Hamburg nach München, ohne dem Bordpersonal über den Weg zu laufen. Ihm ist dabei bewusst, dass er kein gültiges Ticket gelöst hat.
Täuschung über Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit bei Restaurantbesuch
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