Zulässigkeit der Revision: 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Zulässigkeit der Revision für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Wiedereinsetzung nach unwirksamem Rechtsmittelverzicht
Wiedereinsetzung bei verschuldeter Säumnis des Angeklagten
Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Säumnis des Angeklagten
Rechtsmittelverzicht unmittelbar nach Urteilsverkündung – Zulassung der Verteidigerin?
Widerruf einer Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht durch den Angeklagten
Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war
Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei unrichtiger richterlicher Auskunft
Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls beim Rechtsmittelverzicht
Wirkung der Rechtsmittelrücknahme
Uwe wird vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Noch im Gerichtssaal gibt er zu Protokoll, er lege Revision ein. Nach Rücksprache mit Strafverteidigerin Miranda schickt er dem Amtsgericht die unterschriebene Erklärung, dass er die Revision zurücknehme.
Ersatzzustellung durch Briefeinwurf bei Inhaftierung – Relevanz für Revision
Zustellung bei entgegenstehender Anordnung des Vorsitzenden – Relevanz für Revision
Revisionsbegründungsfrist: Zustellung innerhalb Revisionseinlegungsfrist (§ 345 Abs. 1 S. 1 StPO)
Revisionsbegründungsfrist: Zustellung nach Revisionseinlegung (§ 345 Abs. 1 S. 3 StPO)
Beginn der Revisionseinlegungsfrist bei eigenmächtigem Verlassen des Saals durch den Angeklagten während Verteidiger anwesend ist
Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)
Die unverteidigte Ladendiebin Luise (L) wird am Dienstag, den 02.08, durch das Amtsgericht Schwerin verurteilt. Kurz nach Beginn der Urteilsverkündung stürmt L erbost aus dem Saal. Am Freitag, den 05.08, erhält sie die schriftlichen Urteilsgründe. L will Revision einlegen.
Beginn der Revisionsfrist bei Anwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 1 StPO)
Rechtsmittelwechsel nach Einlegung der Berufung
Beschwer des Nebenklägers im Strafverfahren
Beschwer bei Teilfreispruch

Instanzenzug im Revisionsverfahren
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