Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Wiedereinsetzung: verschuldete Säumnis
Gegen das in seiner Anwesenheit am Mittwoch, 23.11.2022, verkündete Urteil legt A mit einem am 23.12.2022 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz Revision ein. Zugleich beantragt A Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Nur auf Anraten seines Verteidigers habe er von der Revision abgesehen.
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Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war
In dem Verfahren von Ladendiebin Laura kommt es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten (§ 257c StPO). Diese wird aber nicht protokolliert. Im unmittelbaren Anschluss an das Urteil erklärt L den Verzicht auf Rechtsmittel. Zuhause angekommen bereut sie die Entscheidung und will doch Revision einlegen.
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Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
Astrid (A) wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll wurde protokolliert, sie habe auf Rechtsmittel verzichtet. A und ihre Verteidigerin sind sich sicher, einen solchen Verzicht nicht erklärt zu haben. Richterin und Protokollführer erinnern sich nicht mehr.
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Ersatzzustellung
Udo (U) wird in Anwesenheit am 01.07. verurteilt. U legt form- und fristgerecht Revision ein. Am 14.07. wird das Urteil in den Briefkasten seiner Wohnung eingeworfen. U selbst sitzt zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft.
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Ohne Anordnung des Vorsitzenden erfolgte Zustellung
Udo (U) wird in Anwesenheit am 01.07. verurteilt. U legt form- und fristgerecht Revision ein. Der Vorsitzende Richter verfügt die Zustellung des Urteils an Us empfangsberechtigten Verteidiger (V). Die Geschäftsstelle stellt das Urteil aber am 12.07. stattdessen an U zu. U leitet das Urteil erst am Dienstag, den 16.08., an V weiter.
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Grundfall: Beginn mit Verkündung des Urteils (§ 341 Abs. 1 StPO)
Betrüger Berthold (B) wird am Dienstag, den 02.08, durch das Landgericht - große Strafkammer - Wuppertal verurteilt. Er ist bei der Urteilsverkündung anwesend. Am Freitag, den 05.08, erhält er die Urteilsgründe. Da ihn diese nicht überzeugen, will er sich gegen das Urteil wehren.
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Beschwer - Teilfreispruch
Uwe (U) ist wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen angeklagt. Staatsanwältin S fordert 3 Jahre Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht verurteilt U wegen einfacher Körperverletzung in einem Fall zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Im Übrigen wird er freigesprochen.