Wichtige besondere Vertragsarten: Bürgschaftsvertrag (§§ 765ff. BGB): 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Wichtige besondere Vertragsarten: Bürgschaftsvertrag (§§ 765ff. BGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Wettlauf der Sicherungsgeber - Grundkonstellation

S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Sicherung der Darlehensforderung bestellt S‘ Mutter M der G eine Hypothek auf ihr Grundstück. Zudem bestellt S‘ Bekannte B dem G ein Pfandrecht an ihrer Luxusuhr. Als die Forderung fällig wird, kann S nicht zahlen, worauf B einspringt.