Sonderrechtstheorie / modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Gemäß § 40 Abs.1 S.1 VwGO muss Gegenstand der Klage eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit sein, damit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Die h.M. folgt hierfür der Sonderrechtstheorie/ modifizierten Subjektstheorie. Wann ist nach dieser eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich?
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Öffentliche Sicherheit
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Öffentliche Einrichtung der Gemeinde i.S.d. Kommunalrechts
Was ist eine „öffentliche Einrichtung“ im Sinne des Kommunalrechts (z.B. § 10 Abs. 2 S. 2 GemO BW, § 20 Abs. 1 GO HE, § 10 Abs. 2 GemO SN)?
Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Wann liegt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor?
Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)
Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?
Definition Zustandsverantwortlichkeit
Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?
Definition Verhaltensverantwortlichkeit
Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?
Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit
Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:
Gewerbebegriff Definition
Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?
Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art nach dem BVerwG (§ 40 S. 1 VwGO)
Die Literatur vertritt i.R.v. § 40 S. 1 VwGO überwiegend die sog. „Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit“. Das BVerwG folgt dieser Formel gerade nicht, was es zuletzt in einem Urteil aus 2025 ausdrücklich klar gestellt hat. Wann ist eine Streitigkeit nach dem BVerwG verfassungsrechtlicher Natur?