Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?
Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Was versteht man nach der Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit unter einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)?
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Öffentliche Sicherheit
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Öffentliche Einrichtung - Definition
Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:
Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einem „Gericht“ i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG?
Wirtschaftliche Gemeindebetätigung
Die besonderen Anforderungen der Schrankentrias gelten nur für eine wirtschaftliche Gemeindebetätigung (vgl. § 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW) bzw. für wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 102 Abs. 1 GemO BW). Was versteht man unter einer wirtschaftlichen Betätigung?
Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)
In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?
Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Wie definierst Du den Begriff der gegenwärtigen Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Selbstbetroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Wie definierst Du den Begriff der Selbstbetroffenheit im Kontext der Beschwerdebefugnis im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Objektives Klarstellungsinteresse (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG)
Der Begriff des „objektiven Klarstellungsinteresses“ als ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung der abstrakten Normenkontrolle wird negativ bestimmt. Wann besteht kein objektives Klarstellungsinteresse?