Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Ende des Bebauungszusammenhangs: Ausnahmefall
Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) einen Palast errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle. Auf der anderen Seite wird Ms Grundstück von einem asphaltierten Weg mit einer Breite von etwa 6 m begrenzt.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Ende des Bebauungszusammenhangs: Abwandlung
Laura (L) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Tiny House errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ls Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle. Ls Grundstück ist beidseitig in unmittelbarer räumlicher Nähe von bebauten und in Bebauungszusammenhang stehenden Grundstücken umgeben.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) sein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Synagoge, eine Apotheke und eine Bar. (Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hs Grundstück liegt inmitten der Bebauung. Zu der übrigen Bebauung besteht ein Abstand von 200 Metern. Dazwischen befinden sich lediglich einige Gewächshäuser.