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Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
A hat ein Grundstück geerbt und möchte darauf ein Wohnhaus errichten. Die zuständige Behörde meint, ein Wohnhaus dürfe dort gar nicht errichtet werden. A ist außer sich: "Ich allein entscheide, wie ich mit meinem Grund und Boden verfahre. Ich habe schließlich Grundrechte!"
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Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Ein Gesetz erlaubt Enteignungen zur Errichtung von Hochspannungsleitungen. Damit Unternehmen U diese errichten und betreiben kann, entzieht Bundesland L Eigentümer E im Gegenzug für eine Entschädigung sein Grundstück. Die Leitung ist dringend zur Versorgung der Umgebung nötig.
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Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen - BVerfGE 74, 264 (285 f.) (Boxberg)
Um neue Arbeitsplätze zu schaffen und wegen der attraktiven Steuereinnahmen, will Gemeinde G, dass sich Auto-Unternehmen U bei ihr ansiedelt. Um den Bau einer Teststrecke für U zu ermöglichen, enteignet und entschädigt G Grundstückseigentümer auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes.
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Einführungsfall - zulässige Enteignung
Der Bundestag weist durch Gesetz taugliche Grundstücke für Windräder aus. Hierfür sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Eigentümern dieser Grundstücke gegen Entschädigung ihr Eigentum zu entziehen. Hiervon macht die Verwaltung bei Eigentümer E Gebrauch und gewährt ihm eine Entschädigung.