Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Problem: Zwangsgeldandrohung „auf Vorrat“
A bietet gewerblich an, Kinder auf Läuse zu untersuchen und zu behandeln. B meint, A bedürfe hierfür einer Erlaubnis. B untersagt daher As Tätigkeit, ordnet die sofortige Vollziehung an und droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ an.
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Problem: Auswirkungen eines rechtswidrigen Grundverwaltungsakts auf Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids?
Behörde B erteilt gegenüber A ein rechtswidriges Betretungsverbot von As und Es gemeinsamer Wohnung und droht ein Zwangsgeld an. Das Verbot wird bestandskräftig. Weil A sich nicht an das Verbot hält, wird das Zwangsgeld rechtmäßig vollstreckt. A erhält einen Kostenbescheid über die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.