
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. Zur Sicherheit tritt K an B alle künftig entstehenden Forderung gegen Kunden (Nachname M-Z) ab. Umsatzzahlen mit diesen Kunden stehen noch nicht fest, belaufen sich später aber auf €500.000.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung nach § 123 BGB - Täuschung durch Dritte: Bürgschaftserklärung
D möchte ein Darlehen bei der B-Bank aufnehmen, braucht aber einen Bürgen. Er überredet seinen Freund F, für ihn zu bürgen. Dabei täuscht D den F über sein Einkommen. F schließt daraufhin einen Bürgschaftsvertrag mit B. Als F die Täuschung erkennt, möchte er die Bürgschaft anfechten.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Arglistige Täuschung durch Verschweigen? („Thor-Steinar-Fall“)
Die Thor-Steinar-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 befasst sich mit der Frage, welche Aufklärungspflichten einen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Im konkreten Fall unterließ es der Mieter, darauf hinzuweisen, dass er in dem gemieteten Laden Produkte der Marke Thor Steinar vertreiben wolle. Diese wird von Rechtsextremisten als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Der BGH entschied, dass den Mieter verpflichtet gewesen wäre, hierüber aufzuklären. Der bewusste Verstoß gegen diese stelle eine arglistige Täuschung dar, weshalb der Vermieter berechtigt war, den Mietvertrag anzufechten (§ 123 Abs. 1 BGB).