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Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Beschaffenheitsvereinbarung beim Grundstückskauf
V verkauft dem K ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück für €500.000. Bei den Kaufverhandlungen gibt V dem K die Gebäudepläne. Laut diesen hat das Haus eine Wohnfläche von 200m², tatsächlich sind es jedoch nur 150m². Im notariellen Kaufvertrag ist keine Angabe hierzu enthalten.