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Fall zur Subjektiven Fahrlässigkeit - Jurafuchs
Die 65-Jährige A ist altersbedingt nicht mehr fahrtauglich. Sie fährt deshalb die Passantin P um. Anders als im Ausgangsfall war A allerdings vorher bei einer Ärztin, die sie über ihre Fahruntüchtigkeit aufklärte.
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Psychiatriefall
Die Ärztin A der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewährt der Patientin P unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. Grundlage für die falsche Gefahrenprognose war die methodisch inkorrekte Verwendung eines veralteten Prognoseverfahrens.
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Herkunft der Sorgfaltspflichten – Sondernormen im engeren Sinne 2
Raserin R fährt mit 80km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Als die unvorsichtige U auf die Straße tritt, kommt es zu einem Zusammenprall mit R, wobei U tödlich verletzt wird. Wäre R nur 50km/h gefahren, hätte sie noch rechtzeitig bremsen können.