Compliance > Geldwäsche-Compliance
Folgen unzureichender Geldwäsche-Compliance 2
Team-Leiter Tom steht kurz vor Abschluss eines Geschäfts mit dem neuen Kunden K. In der Zeitung liest Tom, dass die Staatsanwaltschaft gegen K wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Tom meint, noch sei ja nichts bewiesen. Er will sich das Geschäft mit K nicht entgehen lassen.
Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Fraport-Urteil (BVerfG, 22.02.2011): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
In dieser Entscheidung begründet das BVerfG die unmittelbare Grundrechtsbindung von juristischen Personen des Privatrechts, die zu mehr als 50 % vom Staat beherrscht werden. Kernaussage: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.“
Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Kölner Müllskandal - Jurafuchs
Der BGH entschied 2005 über einen Geschäftsführer eines öffentlichen Müllentsorgungsunternehmens, der für Schmiergeld eine öffentliche Ausschreibung manipuliert hatte. Dadurch hatte sich der Täter nicht nur der Untreue, sondern auch der Bestechlichkeit schuldig gemacht. Eine Amtsträgereigenschaft liege hingegen nicht vor.
Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Compliance Officer trifft Pflicht zum Einschreiten - Jurafuchs
Ein Compliance Officer überprüft die Rechtskonformität aller Prozesse und Abläufe innerhalb eines Unternehmens. Der BGH hat in dieser Entscheidung von 2009 entschieden, dass hierdurch eine Garantenpflicht übernommen wird. Erkennt der Betroffene rechtswidrige Abläufe, ist er verpflichtet einzuschreiten und darf nicht nichts tun. Dies ist natürlich nur der Fall, wenn auch der konkrete Pflichtenkreis eines Compliance Officers übernommen wird und geht nicht schon mit der bloßen Jobbezeichnung einher.
Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Fraport-Urteil (BVerfG, 22.02.2011): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
In dieser Entscheidung begründet das BVerfG die unmittelbare Grundrechtsbindung von juristischen Personen des Privatrechts, die zu mehr als 50 % vom Staat beherrscht werden. Kernaussage: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.“