Zivilrecht > Bereicherungsrecht
"normale Anweisungssituation"
A verkauft B (§ 433 BGB) einen Kühlschrank. Anschließend verkauft B dem C den Kühlschrank. Um die Lieferkette abzukürzen, weist B den A an, den Kühlschrank direkt an C zu liefern. A liefert direkt an C.
Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Anfängliche Rechtsgrundlosigkeit, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 (condictio indebiti)
S fährt das Auto des E an. S gibt dem Fahrer D 1.000 € als Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB), da er D für den Eigentümer hält. Tatsächlich hatte D das Auto gerade gestohlen.
Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Zweckgerichtet – zur Befreiung einer Verbindlichkeit (solvendi causa)
K ist 13 und erhält im Monat 50 € Taschengeld. Darüber hinausgehende Ausgaben soll er mit den Eltern absprechen. K schließt mit V einen Kaufvertrag über eine Spielkonsole im Wert von 700 €ohne Einwilligung der Eltern. Das Geld gibt er V sofort. Die Spielekonsole soll K später erhalten.
Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung
K kauft von V ein Grundstück zum Preis von €300.000. Er beauftragt seine Bank (B1) mit der Zahlung des Kaufpreises, indem er online €300.000 an V anweist. B1 überweist das Geld an V's Bank B2. Nachdem die Überweisung bei B2 eingeht, schreibt diese dem V 300.000 € gut.