Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Fremdbesitzerexzess, § 991 Abs. 2 BGB - Dreipersonenverhältnis
Fremdbesitzerexzess, § 991 Abs. 2 BGB - Dreipersonenverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierhändler T leiht dem unerkannt geisteskranken G 10 Welpen. In einem klaren Moment gibt G diese bei der Zoowärterin Z gegen Entgelt in Verwahrung. Sie platziert die Welpen in einem Raum neben den Krokodilen und lässt aus Unachtsamkeit die Tür offen. Die Krokodile freuen sich über den Snack.
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Einordnung des Falls
Fremdbesitzerexzess, § 991 Abs. 2 BGB - Dreipersonenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zum Zeitpunkt als die Krokodile die Welpen verspeisten, bestand eine Vindikationslage zwischen T und Z.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat gegen Z einen Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Sofern der Besitzer gutgläubig ist, scheiden Schadensersatzansprüche nach dem EBV immer aus.
Nein!
4. Hat T gegen Z einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 991 Abs. 2 BGB?
Genau, so ist das!
5. Z haftet auch aus Deliktsrecht nach den §§ 823 ff. BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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