Öffentliches Recht > Europarecht
Verpflichtete der Warenverkehrsfreiheit – Unmittelbare Drittwirkung
D, ein gemeinnütziger, privater Verein deutschen Rechts, erteilt als Einziger bestimmte Zertifizierungen. Verkaufsbedingungen im Bereich der Wasserversorgung setzen die Zertifizierung voraus, sodass faktisch nur zertifizierte Bauprodukte vertrieben werden. D lehnt die Zertifizierung eines italienischen Bauproduktes der Firma F ab.