Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Habgier – Hass und Auftragsmord kommen zusammen
M bietet T an, ihm €50 zu zahlen, wenn T die O umbringt. Die lächerlichen €50 sind für T kein Anreiz. Er tötet die O vielmehr, weil sie in seinen Augen eine arrogante Intrigantin ist, die er seit Kindheitstagen hasst.