Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Umfang des Bereicherungsanspruchs

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Einführungsfall: Rückabwicklung gegenseitiger Verträge (positives Saldo)

K hat von V für €4.000 ein E-Bike gekauft (Wert: €3.500). Kurz nach der Übereignung wird es K in der Freiburger Studentensiedlung von Unbekannten entwendet. K hatte vergessen das Rad anzuschließen. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag zwischen K und V nichtig war.

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