Zivilrecht > Deliktsrecht
Unterlassen (Pflicht zur Handlung aus Ingerenz)
A fährt nachts auf der Landstraße. Dabei übersieht sie B, der am Fahrbahnrand sein Fahrrad schiebt und fährt ihn an. Anstatt sich um den verletzten und bewusstlosen B zu kümmern, ergreift A die Flucht. B wird von einem LKW überfahren und stirbt.