Zivilrecht > Sachenrecht
Anspruch aus § 888
V verkauft K sein Grundstück. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Eigentumsverschaffungsanspruch des K. V veräußert das Grundstück anschließend an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
Zivilrecht > Sachenrecht
Fräsmaschinenfall (BGHZ 50, 45 = NJW 1968, 1382)
V verkauft und übereignet eine Fräsmaschine unter Eigentumsvorbehalt an K. Noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung übereignet K die Maschine zur Sicherung eines Kredites an C, wobei vereinbart wird, dass K die Maschine weiter benutzen darf. C tritt seinerseits alle Rechte aus der Sicherungsübereignung „sicherungshalber“ an D ab.
Zivilrecht > Sachenrecht
Anspruch auf Grundbuchberichtigung (Grundfall)
E einigt sich mit Ds Vertreter V darüber, dass der vertretene D das Eigentum am Grundstück des E erwerben soll. D wird sodann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Später findet E heraus, dass V tatsächlich ohne Vollmacht gehandelt hat.
Zivilrecht > Sachenrecht
Überblick Konkurrenzen
Studentin S sitzt vor ihrer Sachenrechtsklausur: Statt des tatsächlichen Eigentümers E steht A als Eigentümer im Grundbuch. S soll prüfen, ob E einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hat. S überlegt sich zuerst einmal, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Voraussetzungen des Anspruchs (Überblick)
G hat mangels wirksamer Einigung (§§ 873, 925 BGB) kein Eigentum an As Grundstück erworben. Dennoch wurde G im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. A begehrt nun von G die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 19 GBO). G lehnt dies ab.
Zivilrecht > Sachenrecht
Anspruch auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) - Einstiegsfall II
G leidet unter einer akuten Psychose. A weiß dies nicht und einigt sich mit G darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück auf G übergehen soll (§§ 873, 925 BGB). Das Grundbuchamt hat nach Prüfung der formalen Beurkundung der Willenserklärungen den G als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.