Zivilrecht > Sachenrecht
Bestellung der Briefgrundschuld
Schuldnerin S ist Darlehensnehmerin der Bank B. Diese verlangt von S die Bestellung einer Briefgrundschuld. S und B einigen sich hierüber, B erhält den Grundschuldbrief von S. die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.
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Übertragung der Briefgrundschuld
Grundschuldinhaberin G möchte die Briefgrundschuld an Erwerber E übertragen. G übergibt E den Grundschuldbrief. Sie einigen sich formlos über die Übertragung der Grundschuld. E ist der Meinung, dass auch die Eintragung im Grundbuch Erwerbsvoraussetzung ist.
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Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld
E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.