Zivilrecht > Sachenrecht
Erstreckung auf Rechtsnachfolger (§ 566 BGB)
Jurastudent M wohnt während seines Studiums zur Miete auf unbestimmte Zeit in einer Wohnung der Vermieterin V. Kurz nachdem die Bauoligarchin B alle Eigentumsobjekte der V aufgekauft hat, verlangt sie von M die Herausgabe der Wohnung.