Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Gewillkürte Prozessstandschaft
S schuldet G €2.000. Auch G hat Schulden in dieser Höhe, und zwar bei Z. G tritt Z seinen Anspruch gegen S erfüllungshalber ab. G erhebt danach Zahlungsklage, was dem Wunsch des Z entspricht.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Obwohl der Jauchegruben-Fall bereits vor über 60 Jahren vom BGH entschieden wurde, zählt er noch heute zu den absolut examensrelevanten Strafrechts-Klassikern. Zu entscheiden hatte der BGH, inwieweit sich ein Täter strafbar macht, der glaubt, sein Opfer bereits durch eine Ersthandlung (z.B. Ersticken) getötet zu haben, wenn das Opfer tatsächlich erst durch eine sich daran anschließende Zweithandlung (z.B. Wurf in eine Jauchegrube) stirbt. Die zentrale Problematik liegt darin, dass der Vorsatz jeweils zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen muss (§§ 8, 16 StGB). Hieran fehlte es bei der Zweithandlung. Indem der BGH den Tod durch die Zweithandlung aber lediglich als unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf der Ersthandlung wertet, kommt er im Ergebnis dennoch zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Tötung.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Petitorische Widerklage ➔Beispiel mit Lösung
Da K die Raten für ein von B unter Eigentumsvorbehalt gekauftes Fahrrad nicht mehr zahlt, tritt B wirksam vom Kaufvertrag zurück. B fährt zu K, um das Fahrrad abzuholen. K ist nicht zuhause. Da das Fahrrad vor dem Haus steht, nimmt B es mit. K erhebt Klage auf Herausgabe.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
R betreibt eine Reitschule. Hierfür hat er bei Sattlerin S einen Sattel unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Als R nicht bezahlt, erstreitet S einen Titel und beantragt die Pfändung des Sattels.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
Der Gerichtsvollzieher G hat in Erfahrung gebracht, dass er den unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Grabstein grundsätzlich pfänden darf. Der Grabstein befindet sich auf einem Grab des Friedhofs F. G fragt sich, wie sich dieser Umstand auf seinen Vollstreckungsauftrag auswirkt.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Fällt ein Grabstein unter § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO?
Steinmetz S hat für die E einen Grabstein angefertigt (Wert: €1000) und unter Eigentumsvorbehalt am Grab von Es Oma aufgestellt. Als E hierfür nicht bezahlt, erstreitet S einen Zahlungstitel und beantragt die Pfändung des Grabsteins. Gerichtsvollzieher G fragt sich, ob er das darf.