Erwerb eines Anwartschaftsrechts: 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erwerb eines Anwartschaftsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten

E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

S erwirbt von H einen wertvollen Ring unter Eigentumsvorbehalt. S veräußert den Ring unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts an K (01.04.). Am 03.04. vereinbaren S und H nun allerdings, dass der Ring noch weitere Forderungen sichern soll (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

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Zivilrecht > Sachenrecht

Unwirksame Eigentumsübertragung vom Nichtberechtigten, Umdeutung in Erwerb des Anwartschaftsrechts

B erwirbt von A unter Eigentumsvorbehalt einen Sportwagen. A behält den Fahrzeugbrief. Am 02.05. veräußert B den Wagen an C. Sie behauptet, sie sei Eigentümerin und habe den Fahrzeugbrief verloren. Am 09.05. erfährt C von dem Eigentumsvorbehalt und bezahlt den ausstehenden Betrag an A.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Erwerb vom Berechtigten

B erwirbt von A einen neuen Sportwagen unter Eigentumsvorbehalt. Weil B dringend wieder Geld braucht, veräußert sie den Wagen am 01.04. an C, der sie den Eigentumsvorbehalt offenlegt. C will am 03.04. die letzte Rate an A bezahlen, doch A ist empört. Der Wagen solle nur der wahren Auto-Connaisseurin B gehören.

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Aufhebung durch Einigung/Verzicht

G erwirbt am 02.02. von A eine Luxuslimousine unter Eigentumsvorbehalt, die A ihr sogleich übergibt. Nachdem G die ersten drei Raten bezahlt hat, erklärt A am 27.06. ihr gegenüber, dass sie auf den Eigentumsvorbehalt verzichte. G erwidert, sie wolle keine Almosen von A.