ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €7.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.
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Baumbach'sche Kostenformel: Beklagter 1 macht Widerklage geltend, Beklagter 2 gewinnt
Eigentümer Kurt (K) verklagt Architekt Benno (B1) und Bauunternehmer Bert (B2) auf Zahlung von €8000 als Gesamtschuldner. Widerklagend macht B1 eine Forderung von €4000 geltend. Kurt obsiegt gegen B1, gegen B2 wird die Klage abgewiesen. Bennos Widerklage ist iHv €2000 begründet.
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örtliche Zuständigkeit Verkehrsunfall
An einer unübersichtlichen Kreuzung in der Stadt S kam es zu einer Kollision. Fahrer und Eigentümer der kollidierenden Fahrzeuge waren K (Wohnsitz: W) und B (Wohnsitz: V). K erhebt eine Schadensersatzklage gegen B in S. Auch B möchte widerklagend Schadensersatz.
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örtliche Zuständigkeit normal - aus § 33 ZPO
K (Wohnsitz: W) erhebt in V Klage gegen B (Wohnsitz: V) auf Kaufpreiszahlung für einen Gebrauchtwagen. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen des mangelbedingten Minderwerts desselben Gebrauchtwagens.
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örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO
K (Wohnsitz: W) erhebt Klage gegen B (Wohnsitz: W) vor dem Amtsgericht W. B erhebt Widerklage gegen K. Der Klageanspruch und der Widerklageanspruch haben nichts miteinander zu tun.
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Einstiegsfall Widerklage
K (Wohnsitz: U) will den Kaufpreis (€250) für eine bei Antiquitätenhändler A (Wohnsitz: S) gekaufte Lampe nicht bezahlen. A erhebt Klage beim Amtsgericht U. K erhebt Widerklage (€3.000), da ein von A zu vertretender Mangel an der Lampe einen Zimmerbrand verursacht hat.