Sonderrechtstheorie / modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Gemäß § 40 Abs.1 S.1 VwGO muss Gegenstand der Klage eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit sein, damit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Die h.M. folgt hierfür der Sonderrechtstheorie/ modifizierten Subjektstheorie. Wann ist nach dieser eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich?
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Ermessensfehlgebrauch (vor § 35 VwVfG)
Die Fallgruppe des „Ermessensfehlgebrauch“ lässt sich in Untergruppen unterteilen. Nenne und erläutere die besagten Untergruppen!
Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer „hoheitlichen Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Suspensiveffekt (§ 80 Abs. 1 VwGO)
Was versteht man unter dem Suspensiveffekt (§ 80 Abs. 1 S.1 VwGO)?
Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Wann liegt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor?
Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?
Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)
Wann handelt es sich um eine Regelungsanordnung?
Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Wann liegt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor?