7816 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Polizistinnen erklären sich nicht zuständig bei Unglücksfall

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel

In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sodern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

Die neuesten Fälle

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I

K hat gegen V einen Eigentumsverschaffungsanspruch. Zu dessen Sicherung soll für K eine Vormerkung bestellt werden. Wegen eines Mangels bei der Bewilligung entsteht die Vormerkung aber nicht. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?

E und V vereinbaren ein dingliches Vorkaufsrecht. Die Grundbuchbeamte hält dieses nicht für eintragungsfähig und trägt stattdessen eine Auflassungsvormerkung ein. Die V nutzt die Gelegenheit und verkauft das Grundstück an K, wobei V dem K zugleich die eingetragene Vormerkung übertragen will.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)

K und V einigten sich über einen Grundstückskauf. Zugunsten des K wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. K wusste von Anfang an, dass V nicht Eigentümer des Grundstücks war, sondern E. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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