Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Vermögensbegriff 3 – Arbeitskraft der Prostituierten
A vereinbart mit der Prostituierten P, dass diese gegen Geld mit ihm sexuell verkehren soll. Er versichert - für P glaubhaft - anschließend zahlen zu wollen. Nach der Leistungserbringung durch P weigert sich A, wie von Anfang an geplant, zu zahlen.