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Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Haustür-Fälle 2
T möchte O aus Rache töten und fährt zu dessen Wohnung. Auf dem Weg ruft er O an und sagt, er sei unterwegs, um ihn zu töten. Am Mehrparteienhaus angekommen, klingelt er bei O und teilt Os Frau über die Gegensprechanlage mit, er werde O töten. O öffnet die Tür nicht. Über Nachbarn kommt T ins Treppenhaus und klopft gegen Os Tür und ruft, er werde ihn töten. Als O nicht öffnet, verlässt T das Haus.