Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
T zwingt O dazu, ihm einen Wein abzukaufen. Der Preis entspricht dem Wert des Weins. O plant den Wein einfach weiterzuverkaufen. Tatsächlich kann sie aber keinen Gewinn erzielen, sondern den Wein nur für den ursprüngliche gezahlten Preis veräußern.