Rechtshindernde Einwendungen: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechtshindernde Einwendungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung

Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Verstoß gegen Verbotsgesetz
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
Schwarzarbeit - Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB? (Anwendbarkeit § 817 S. 2 BGB)
Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Anfängliche Schwarzgeldabrede
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Bürgschaft naher Angehörige des Hauptschuldners
Anfechtung nach § 123 BGB - Täuschung durch Dritte: Bürgschaftserklärung
Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
Formzwang des § 311b Abs. 1 BGB bei Nebenabreden
§ 311b Abs. 1 BGB – Überblick Regelungsinhalt
Eigenschaftsirrtum – Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft
Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?
Inhaltsirrtum – Anfechtbarkeit bei Rechtsfolgenirrtum
Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
Wirksamkeit einer Willenserklärung - geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
Einseitiges Rechtsgeschäft (Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB)
Arglistige Täuschung durch Verschweigen? („Thor-Steinar-Fall“)
Die Thor-Steinar-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 befasst sich mit der Frage, welche Aufklärungspflichten einen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Im konkreten Fall unterließ es der Mieter, darauf hinzuweisen, dass er in dem gemieteten Laden Produkte der Marke Thor Steinar vertreiben wolle. Diese wird von Rechtsextremisten als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Der BGH entschied, dass den Mieter verpflichtet gewesen wäre, hierüber aufzuklären. Der bewusste Verstoß gegen diese stelle eine arglistige Täuschung dar, weshalb der Vermieter berechtigt war, den Mietvertrag anzufechten (§ 123 Abs. 1 BGB).
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