Rechtshindernde Einwendungen: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechtshindernde Einwendungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Abtretung bei nachträglicher Übersicherung – Konditorin K und Bank B
Abtretung bei anfänglicher Übersicherung – Konditorin K und Bank B

Abtretbarkeit einer Honorarforderung bei Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Werkvertrag – Schwarzgeldabrede nach Vertragsschluss (§ 134 BGB)
Schwarzarbeit – Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB? (Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB)
Reichweite der Nichtigkeit bei Schwarzarbeit (§ 134 BGB)
Werkvertrag – Schwarzgeldabrede bei Vertragsschluss (§ 134 BGB)
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft – Überforderung und emotionale Abhängigkeit bei Ehegatten
Täuschung durch Dritte bei Bürgschaftserklärung
Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
Formzwang bei mündlicher Grundstücks-Nebenabrede (§ 311b Abs. 1 BGB)
Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks – Regelungsinhalt des § 311b Abs. 1 BGB
Eigenschaftsirrtum – Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft (Flohmarkt-Noten)
Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?
Inhaltsirrtum bei Rechtsfolgenirrtum – Anfechtbarkeit im Kneipenverkauf
Inhaltsirrtum – Abgrenzung zum reinen Rechtsirrtum
Wirksamkeit einer Willenserklärung – Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont
Geheimer Vorbehalt beim Gebot auf eBay (§ 116 BGB)
Einseitiges Rechtsgeschäft (Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB)
Arglistige Täuschung durch Verschweigen? („Thor-Steinar-Fall“)
Die Thor-Steinar-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 befasst sich mit der Frage, welche Aufklärungspflichten einen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Im konkreten Fall unterließ es der Mieter, darauf hinzuweisen, dass er in dem gemieteten Laden Produkte der Marke Thor Steinar vertreiben wolle. Diese wird von Rechtsextremisten als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Der BGH entschied, dass den Mieter verpflichtet gewesen wäre, hierüber aufzuklären. Der bewusste Verstoß gegen diese stelle eine arglistige Täuschung dar, weshalb der Vermieter berechtigt war, den Mietvertrag anzufechten (§ 123 Abs. 1 BGB).
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