Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Haakjöringsköd-Fall ist ein Fall aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts von 1920. Zwei Personen schlossen einen Kaufvertrag über „Haakjöringsköd“, wobei beide davon ausgingen, es handele sich dabei um Walfleisch. Tatsächlich bedeutet der norwegische Begriff aber Haifischfleisch. Der Fall ist das perfekte Beispiel für den wichtigen zivilrechtlichen Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ („Falschbezeichnung schadet nicht“) im BGB AT. Dieser bedeutet, dass eine übereinstimmende Falschbezeichnung des Vertragsgegenstands durch beide Vertragsparteien unschädlich ist. Bei der Auslegung der Willenserklärungen geht das tatsächlich Gewollte (§ 133 BGB) dem objektiv Erklärten vor, sodass hier ein Kaufvertrag über Walfleisch – und nicht etwa über Haifischfleisch – geschlossen wurde.
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Funkenflug-Fall (BGHZ 40, 28): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Funkenflug-Fall des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1963 befasst sich mit der bis heute strittigen Frage, inwieweit ein „pflichtengebundener Geschäftsführer“, der selbst zur Vornahme einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, gegenüber dem Geschäftsherrn einen Aufwendungsersatzanspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) besitzt. Der BGH hat entschieden, dass auch in solchen Konstellationen des „auch-fremden“ Geschäfts ein Fremdgeschäftsführungswille vermutet werde und dementsprechend ein Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB besteht.
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Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.
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Flugreisefall (BGHZ 55, 128): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Flugreisefall ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1971, die bis heute für die Rechtswissenschaft von Bedeutung ist. Der Fall handelt von einem Minderjährigen, der ohne Flugschein an Bord eines Flugzeugs nach New York gelangte. Die Fluggesellschaft verlangte die Bezahlung beider Flüge. Der BGH entschied, dass der Minderjährige den Wert des Fluges nach § 812, § 818 Abs. 2 BGB ersetzen muss, da er die Beförderungsleistung erlangt hat.
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Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Fräsmaschinenfall (BGHZ 50, 45 = NJW 1968, 1382)
V verkauft und übereignet eine Fräsmaschine unter Eigentumsvorbehalt an K. Noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung übereignet K die Maschine zur Sicherung eines Kredites an C, wobei vereinbart wird, dass K die Maschine weiter benutzen darf. C tritt seinerseits alle Rechte aus der Sicherungsübereignung „sicherungshalber“ an D ab.
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Teil 4: Miete nach Beendigung des Mietverhältnisses
V kündigt S wirksam zum 30.11.2021. S verweigert die Rückgabe der Wohnung. V klagt erfolgreich gegen S auf Räumung der Mietsache. Das Urteil wird rechtskräftig und am 31.01.2022 vollstreckt. V verlangt von S für den Zeitraum 1.12.2021-31.01.2022 Zahlung der ortsüblichen Miete (€600).
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Erlös für die unberechtigte Untervermietung
V vermietet M ab 1.5.2021 eine Wohnung am Bodensee. Da M diese nur am Wochenende braucht, beschließt er - ohne V zu informieren - sie unter der Woche unterzuvermieten. Als V davon erfährt, fordert er M unter Androhung der fristlosen Kündigung auf, dies zu unterlassen. M setzt die Vermietung dennoch fort. Daraufhin kündigt V unter Verweis darauf außerordentlich mit Schreiben vom 31.07.2021. V verlangt von M den erzielten Untermietzins von insgesamt €4.500.
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Teil 1: außerordentliche Kündigung
V vermietet M ab 1.5.2021 seine Wohnung am Bodensee. Im Verlauf des Mietverhältnisses entschließt sich M zu einem langfristigen beruflichen Auslandsaufenthalt. Er möchte sich die Rückkehr in die Wohnung offen halten und beschließt, sie ohne Rücksprache mit V unterzuvermieten. Als V davon erfährt, fordert er M unter Androhung der fristlosen Kündigung auf, dies zu unterlassen. M setzt die Vermietung dennoch fort. Daraufhin kündigt V unter Verweis auf die Untervermietung außerordentlich schriftlich am 31.07.2021. V verlangt von M Herausgabe der Wohnung.
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Anfechtung nach § 123 BGB – Aufklärungspflicht: Klausurklassiker („Thor-Steinar-Fall“)
Die Thor-Steinar-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 befasst sich mit der Frage, welche Aufklärungspflichten einen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Im konkreten Fall unterließ es der Mieter, darauf hinzuweisen, dass er in dem gemieteten Laden Produkte der Marke Thor Steinar vertreiben wolle. Diese wird von Rechtsextremisten als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Der BGH entschied, dass den Mieter verpflichtet gewesen wäre, hierüber aufzuklären. Der bewusste Verstoß gegen diese stelle eine arglistige Täuschung dar, weshalb der Vermieter berechtigt war, den Mietvertrag anzufechten (§ 123 Abs. 1 BGB).