Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Rechtmäßigkeit einer Anordnung gegen ein Wahlplakat mit dem Slogan „Migration tötet“? (BVerwG, Urt. v. 26.04.2023 – 6 C 8.21)
Der Kreisverband der N-Partei (K) hängte zur Europawahl Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion – Migration tötet“ auf. Die zuständige Behörde erließ daraufhin gegen K die Verfügung, die Plakate abzuhängen oder unkenntlich zu machen.
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Anforderungen an das Abhängen von Wahlplakaten („Hängt die Grünen“)
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ (P) hängt im Stadtgebiet der sächsischen Stadt Z grüne Wahlplakate mit der weithin lesbaren Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ auf. Darunter findet sich ein im Vorbeigehen kaum lesbarer Text. Zs Polizeibehörde verfügt gegenüber P, die Plakate im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt abzuhängen.
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Nutzungsuntersagung für Hostel auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft
Die K GmbH betreibt ein Hostel auf einem Grundstück, dass Nordkorea gehört. Eine EU-Verordnung verbietet es, Immobilien zu nutzen, die Nordkorea gehören. Das Bezirksamt B erlässt gegen K eine Nutzungsuntersagung im Bezug auf das Hostel.
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Polizeirechtliche Sicherstellung: Entscheidungserheblicher Zeitpunkt?
Am 18.03. beobachtet eine Polizeistreife (P), wie K in Bonn mit seinem Auto Schlangenlinien fährt und von der Fahrbahn abkommt. P hält K an. K hat starre Pupillen und Vorstrafen im Betäubungsmittelbereich. P entdeckt € 4.265 Bargeld. K kann die Herkunft nicht erklären. P stellt das Geld sicher.
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Platzverweis, Aufenthaltsverbot und Störerauswahl bei gewaltbereiten Gegendemonstranten (Aufenthaltsverbot für Stadtgebiet)
K, antifaschistisch-linke Aktivistin, will gegen eine Veranstaltung der Partei „die RECHTE“ demonstrieren. Im Vorfeld der Veranstaltung greifen K und ihre linke Gruppierung die Polizei (P) mit Waffen an. P erteilt K einen Platzverweis für das gesamte Stadtgebiet und den ganzen Tag. K akzeptiert das zunächst, möchte aber am nächsten Tag doch noch die Rechtswidrigkeit des Platzverweises feststellen lassen. Sie erhebt daher Klage zum Verwaltungsgericht.
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Polizeikostenerstattung bei Hochrisikoveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG – Berufsfreiheit
Das Land Bremen schickt der Deutschen Fußball Liga (DFL) einen Kostenbescheid über €425.000für den polizeilichen Mehraufwand rund um das „Hochrisikospiel“ zwischen Werder Bremen und dem HSV. Die DFL betreibt die Fußball-Bundesliga. Sie hält den Kostenbescheid für rechtswidrig.