Staatsorganisationsrecht: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisationsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration zum Fall zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20): Bundeskanzlerin und CDU-Politikerin Angela Merkel äußert sich daraufhin in einer Pressekonferenz negativ über die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen.

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Fall zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20): (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)

Nach der thüringischen Landtagswahl 2020 lässt sich der FDP-Politiker Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten wählen. Die damalige Bundeskanzlerin erklärt bei einer Pressekonferenz, dass diese Wahl unverzeihlich sei, rückgängig gemacht werden müsse und dass eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD nicht in Frage komme. Die AfD sieht sich durch die Äußerungen in ihren Rechten verletzt und leitet deshalb ein Organstreitverfahren ein. Das Verfahren behandelt wichtige Rechtsfragen des Staatsorganisationsrechts. In seinem Urteil von 2022 setzt das Bundesverfassungsgericht sich auseinander mit dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG. Zentrale Frage ist, unter welchen Umständen Äußerungen von Staatsorganen – wie der Bundeskanzlerin – in Bezug auf andere politische Parteien vereinbar sind mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot und dem Sachlichkeitsgebot.

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Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Journalist J begehrt informatorischen Zugang zu dem – als Verschlusssache eingestuften – Protokoll und der Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung der Bundesregierung. Sein Antrag wird vom Bundeskanzleramt mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt.