Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Fall zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20): (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)
Nach der thüringischen Landtagswahl 2020 lässt sich der FDP-Politiker Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten wählen. Die damalige Bundeskanzlerin erklärte bei einer Pressekonferenz, dass diese Wahl unverzeihlich sei, rückgängig gemacht werden müsse und dass eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD nicht in Frage komme. Die AfD sieht sich durch die Äußerungen in ihren Rechten verletzt und leitet deshalb ein Organstreitverfahren ein. Das Verfahren behandelt wichtige Rechtsfragen des Staatsorganisationsrechts. In seinem Urteil von 2022 setzt das Bundesverfassungsgericht sich auseinander mit dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG. Zentrale Frage ist, unter welchen Umständen Äußerungen von Staatsorganen – wie der Bundeskanzlerin – in Bezug auf andere politische Parteien vereinbar sind, mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot und dem Sachlichkeitsgebot.
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Kein Anspruch auf Posten eines Vizepräsidenten des Bundestags
Die AfD-Fraktion (A) des Deutschen Bundestages (B) versucht seit Jahren einen Vizepräsidenten des Bundestages zu stellen. Die Abgeordneten des Bundestages haben bisher alle von A vorgeschlagenen Kandidaten mehrheitlich abgelehnt. A ist die einzige Fraktion ohne einen Bundestagsvizepräsidenten.
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Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros
An Bs Abgeordnetenbüro hängt während des türkischen Staatsbesuchs eine kleine Kurdistan-Flagge. Die Bundestagspolizei, die Bundestagspräsident S unterliegt, geht hinein und entfernt die Plakate, um Ausschreitungen zu verhindern. B ist empört und wendet sich an das BVerfG.