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Grundfall: Schutz vor Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem
Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz zur Gewährung eines beamtenrechtlichen Familienzuschlags für Eheleute. Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird dieser nicht gewährt. F und M, die sich aktiv gegen die Ehe entschieden haben, sehen Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.