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BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Stich in den Oberschenkel – Tötungsvorsatz und Zurechnung über § 25 Abs. 2 StGB

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Beihilfe zum Mord durch KZ–Sekretärin

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Stoß aus dem zweiten Stock – Tötungsvorsatz?

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Anfahren von hinten – Mord? Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs?

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Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?

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Ernsthaftigkeit des Suizidwillens – Grenzen der Sterbehilfe

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Lebensbeginn bei normalem Geburtsverlauf – Totschlag durch eine Hebamme?

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Sind „K.-o.-Tropfen“ ein „gefährliches Werkzeug“?

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Ärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug & Münchhausen–Stellvertretersyndrom

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Operation des falschen Patienten

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Femizid – Niedriger Beweggrund bei Tötung des Beziehungspartners

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Spezielle Mordmerkmale verdrängen die allgemeinen

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Kann auch stillschweigendes Einvernehmen Mittäterschaft begründen?

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Heimtückische Tötung eines Säuglings

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Mehrfachtötung oder gemeingefährliches Mittel?

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Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke

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Beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug

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Garantenstellung bei Aussetzung mit Todesfolge („Weidener-Flutkanal-Prozess“)

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Rücktritt nach außertatbestandlicher Zielerreichung

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Jacke als gefährliches Werkzeug

Jurafuchs Illustration: Y hat mit dem Auto dem Fahrradfahrer T den Weg abgeschnitten. Beifahrer E öffnet plötzlich die Beifahrertür, auf dessen Seite sich T befindet.
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den Beifahrer? - Jurafuchs

Auch ein Beifahrer eines Kfz könne einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornehmen. Dies gelte auch bei verkehrsfremden Inneneingriffen, also normalen Verkehrsvorgängen, die als Eingriff eingesetzt werden, wie etwa das Öffnen der Autotür. Nimmt das Opfer aufgrund des Eingriffs in den Straßenverkehr ein Ausweichmanöver vor, welches zu einer Körperverletzung führt, könne zugleich auch eine das Leben gefährdende Behandlung vorliegen. Einer unmittelbaren Berührung bedürfe es nicht.

Jurafuchs Illustration: R erzählt Polizist P, wie er (R) bei einer bevorstehenden Wohnungsdurchsuchung eine Schusswaffe gebrauchen will.
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Polizist als Garant gegenüber seinen Kollegen? - Jurafuchs

Die Entscheidung des OLG Nürnberg beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Polizist eine Beschützergarantenstellung seinen Polizei-Kollegen gegenüber einnimmt. Nach dem OLG hat ein Polizist unter gewissen Voraussetzungen sogar eine solche Garantenstellung, auch wenn er in seiner Freizeit von möglichen Gefahren (Straftat) für die Kollegen erfährt. So müsse die Tat in die Phase der Dienstausübung des Polizisten hineinreichen. Zudem muss aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse das Interesse an dem Schutz der Privatsphäre überwiegen.

Jurafuchs Illustration: T und H lassen die nicht mehr ansprechbare O in einem Hinterhof leicht bekleidet liegen.
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Aussetzung eines widerstandsunfähigen Mädchens bei Kälte - Jurafuchs

Der BGH rügt in dieser Entscheidung das Urteil der Vorinstanz. Die Täter hatten das widerstandsunfähige Opfer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in der Kälte gelegt. Hier kommt laut dem BGH nicht nur eine gefährliche Körperverletzung in Betracht, sondern auch eine Aussetzung. Dies hatte das Ausgangsgericht nicht in Betracht gezogen. In dem Ablegen in der Kälte liegt jedoch das Versetzen in eine hilflose Lage und die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, mithin eine Aussetzung.

Jurafuchs Illustration: T wird von der Polizei abgeführt. In seiner Tasche werden Seile gefunden.
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Sich-Bereit-Erklären zum Mord gegenüber dem Opfer - Jurafuchs

Der BGH bestätigt hier eine 7-jährige Gefängnisstrafe für einen Mann, der Frauen ermutigte, Suizid zu begehen, und plante, eine suizidale Frau selbst zu töten. Obwohl er den Mord nie versucht hatte, entschied das Gericht, dass seine ernsthafte Absicht und Vorbereitung ausreiche, um das Verbrechen des "Sich-Bereiterklärens zum Mord" zu begehen. Der Mann hatte die suizidale 23-jährige Frau online kennengelernt und sich mit dem Plan getroffen, sie zu erhängen. Als die Polizei ihn nach dem Abholen der Frau festnahm, fanden sie Seile und Kabelbinder in seinem Auto. Das „Sich-Bereit-Erklären“ im Rahmen des § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB umfasse nach dem Wortlaut und Zweck nicht nur die Äußerung gegenüber einem Dritten, sondern auch gegenüber dem Opfer. Hier seien die psychologischen Dynamiken ähnlich wie bei einer Verschwörung mit einem Komplizen.

Jurafuchs Illustration: Ein Polizeibeamter führt T ab, der gerade mit einem Auto jemanden getötet hat.
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Keine fahrlässige Tötung der Gefängnisbeamten bei Gewährung von Freigang - Jurafuchs

Der BGH hat entschieden, dass Gefängnisbeamte, die Häftlingen ohne Fahrlässigkeit Freigang gewähren, sich nicht wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben, wenn der Häftling während des Freigangs einen Mord begeht. Zwei Gefängnisbeamte gewährten einem Insassen offenen Vollzug und Freigänge. Während eines Freigangs floh der Häftling mit einem Auto und tötete eine junge Frau. Die Beamten hätten aber bei der Gewährung des Freigangs gemäß den staatlichen Gefängnisrichtlinien ohne Fahrlässigkeit gehandelt. Die Gewährung von Freigängen zu Rehabilitationszwecken birgt ein inhärentes Risiko, das die Gesellschaft tragen müsse und nicht den einzelnen Gefängnisbeamten auferlegt werden könne.

Jurafuchs ILLustration: T geht auf die schlafende O zu. Er hat vor sie töten, weil er ihr ein Leben im finanziellen Ruin ersparen will.
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Feindselige Willensrichtung trotz "guter Absichten"? - Jurafuchs

Im Rahmen der Arglist ist eine feindliche Absicht notwendig. Hieran kann es nach BGH nur mangeln, wenn die Tötung dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht oder auf einer objektiv gerechtfertigten Beurteilung beruht, die mit dem mutmaßlichen Willen eines Opfers übereinstimmt, das nicht in der Lage ist, eine autonome Entscheidung zu treffen. Der Fall betraf einen Ehemann, der seine schlafende Frau getötet hatte. Der finanziell kämpfende Ehemann glaubte, dass es das Beste sei, seine kranke Frau vor der Kenntnis ihrer schwierigen Situation zu bewahren. Der BGH stellte jedoch fest, dass er feindliche Absichten hatte, indem er seine Frau nicht fragte, ob sie tatsächlich ihr Leben beenden wollte. Trotz ihrer körperlichen und psychischen Probleme war die Frau immer noch in der Lage, ihren eigenen Willen zu bilden und auszudrücken.

Jurafuchs Illustration: A zündet ein Haus an in dem Wissen, dass dort kleine Kinder leben.
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Klausurklassiker Heimtücke: Argwohn bei Kleinkindern - Jurafuchs

Der BGH beschäftigt sich hier mir der Möglichkeit eines Heimtücke-Mordes an Klein(st)kindern. Dies sei in der Regel nicht möglich, da Kleinkinder nicht fähig sind, anderen Vertrauen entgegenzubringen. Ihnen fehlt also nicht die Fähigkeit, Argwohn zu entwickeln. Diese Fähigkeit ist allerdings im Einzelfall zu prüfen und kann durchaus auch schon bei Dreijährigen vorhanden sein. Bei einem Fehlen sei stattdessen auf die Arglosigkeit von schutzbereiten Dritten abzustellen. Hierbei kommen aber nur Personen in Betracht, die im Augenblick der Tat tatsächlich den Schutz des Kindes übernommen haben und es eben deshalb nicht haben, weil sie arglos waren.

Jurafuchs Illustration: Ein Arzt entnimmt dem Uterus einer Frau ein Kind, ein anderes Kind ist noch im Bauch der Frau. Es bekommt eine tödliche Spritze.
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Straffreier Schwangerschaftsabbruch oder doch schon Totschlag? - Jurafuchs

Ab wann ist ein Fötus ein Mensch? Diese ethisch teils hoch umstrittene Frage ist strafrechtlich eigentlich relativ eindeutig: mit Beginn des Geburtsaktes, also in der Regel sobald die Eröffnungswehen einsetzen. Dies hat der BGH nun auch für die Entbindung mittels Kaiserschnitts bestätigt. Dort beginne die Geburt mit der Eröffnung der Gebärmutter, wenn das Kind vom Mutterleib getrennt werden soll. Dies gelte unabhängig davon, wie viele Kinder geboren werden. Das hatte im vorliegenden Fall zur Folge, dass es sich statt eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs bereits um einen Totschlag der behandelnden Ärzte handelte.

Jurafuchs Illustration: A und B planen den Tod des in einer Lagerhalle gefesselten Opfers O1.
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Unterlaufen des Koinzidenzprinzips? Zeitpunkt der Erfüllung von Mordmerkmalen - Jurafuchs

Grundsätzlich müssen Mordmerkmale zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen (Koinzidenzprinzip). In diesem Beschluss bestätigt der BGH seine Vorverlagerungsrechtsprechung und erweitert sie auf Fälle, in denen das Opfer vor der Tötung in eine hilflose Position gebracht wird und diese günstige Gelegenheit bis zur Tötung fortwirkt. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann demnach auch bereits vor der Tötungshandlung verwirklicht sein. Zudem stellt der BGH klar, dass es zur Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei zweiaktigen Geschehen genügt, dass die Tötungsabsicht bereits vor der Begehung der zu verdeckenden Tat gefasst war.

Jurafuchs Illustration: A und F sitzen in einem Auto und streiten sich.
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Niedrige Beweggründe bei übersteigertem Besitzdenken? - Jurafuchs

Niedrige Beweggründe kommen in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind. Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes sind dabei die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt. Auch Eifersucht kann einen niedrigen Beweggrund darstellen. Ein solcher komme nach dieser Entscheidung insbesondere in Betracht, wenn der Täter nach einer Trennung vom Partner dem anderen aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht.

Jurafuchs-Illustration: T läuft von einem Wohnhaus weg, in dem ein durch ihn angezündetes Zimmer in Brand steht.
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Abgrenzung: Gemeingefährlichkeit / Mehrfachtötung - Jurafuchs

Der BGH präzisiert in dieser Entscheidung das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit. Laut Definition müsse das gemeingefährliche Mittel zu einer Gefährdung einer unbestimmten Anzahl von Menschen an Leib und Leben führen, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. Die Beschränkung eines Brandes auf ein Wohnhaus schließe dabei die Gemeingefährlichkeit nicht aus. Jede noch so allgemeine Gefahr habe der Natur der Sache nach irgendeine örtliche Grenze. Es komme darauf an, dass der Täter gerade aufgrund der Unbeherrschbarkeit des Mittels die Tötung von mehreren Menschen nicht ausschließen könne.

Jurafuchs Illustration: A bereitet sich im Nebenzimmer auf den geplanten Mord an B vor. B erwartet Böses.
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DANN muss das Mordmerkmal der Heimtücke vorliegen – Jurafuchs

Der BGH hat in dieser Entscheidung den Zeitpunkt für das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke präzisiert. Bei einer lang geplanten Tat könne es für die Beurteilung der Arglosigkeit nicht auf den Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Angriffs ankommen. Vielmehr sei der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem der Täter das Opfer unter Ausnutzung der Arglosigkeit in eine hilflose Lage verbringt, die bis zur Tatausführung andauert. Hierbei ist wichtig, dass das Tatopfer bei Schaffung dieser Lage nicht mit einem lebensbedrohlichen Angriff rechnen müsse. Vielmehr genüge die Erwartung eines Angriffs gegen die körperliche Unversehrtheit.

Jurafuchs Illustration: Der Täter sitzt auf dem Fahrersitz seines Autos, sein Erpresser hinter ihm. Der Täter schießt seinem Erpresser in den Kopf, der ihn zunächst nicht erst nimmt.
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Erpresser müssen immer mit Selbstverteidigung rechnen - Jurafuchs

Der BGH hat eine Mordverurteilung im sogenannten „Porsche-Mord" Fall aufgehoben und in Totschlag geändert. Das Gericht entschied, dass ein Opfer von Erpressung, das aus Notwehr eine andere Person erschießt, nicht die Kriterien für die Mordmerkmale der Arg- und Heimtücke erfülle. Ferner sei ein Erpresser in dieser Situation nicht arglos, da er immer damit rechnen müsse, dass sein Opfer das Recht auf Selbstverteidigung ausübt. Das Merkmale der Heimtücke sei auch dann restriktiv auszulegen, wenn das Opfer die Grenzen der Notwehr überschreite.

Jurafuchs Illustration: Die Polizei stürmt gerade Ts Wohnung, der anfängt, auf den hineinstürmenden Polizisten zu schießen.
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Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs

Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.

Jurafuchs Illustration: Der gebrechliche T hält der selbstsicheren O eine Flinte vor. Hinter O steht ein Geldsack.
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Gibt es ein Recht auf Selbsthilfe mittels Gewalt aufgrund berechtigter Forderung? - Jurafuchs

Der BGH präzisiert in folgendem Urteil, wie es sich auf die Strafbarkeit auswirkt, wenn der Täter mittels einer Schrotflinte versucht, eine berechtigte Forderung durchzusetzen. So sei die Handlung trotz des legitimen Anspruchs verwerflich i.S.d. § 240 Abs. 2 StGB. Zudem nimmt das Gericht Stellung zu den Anforderungen der Heimtücke. Hiernach hat der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung bewusst auszunutzen. An dem Ausnutzungsbewusstsein fehle es, wenn der Täter die Schutzlosigkeit des Opfers nicht gezielt zur Tötung ausnutze.

Opfer O steht seinem Angreifer T gegenüber. O erwartet eine Prügelei, doch T zieht gerade eine Waffe.
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Examensklassiker: Anforderungen an die Arglosigkeit im Rahmen der Heimtücke - Jurafuchs

Der BGH beschäftigt sich in diesem Beschluss mit den Anforderungen, welche an die Arglosigkeit des Opfers im Rahmen der Heimtücke zu stellen sind. Hiernach sei das Opfer nicht erst dann arglos, wenn es um einen Angriff auf sein Leben fürchtet. Vielmehr reiche bereits eine Sorge um einen gewichtigen Angriff auf die körperliche Integrität. Dies gelte auch, wenn das Opfer mangels Wissens von einer Bewaffnung des Täters den gegen ihn gerichteten Angriff unterschätzt.

Eine Zahnärztin entfernt einem Patienten einen Zahn, obwohl sie weiß, dass dies nicht nötig ist.
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Behandlung unnötig: Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe für fachgerechte Entfernung eines Zahns? - Jurafuchs

In dem Beschluss wird der Fall eines Zahnarztes behandelt, der in zahlreichen Fällen bei Patienten und Patientinnen unnötige Zahnextraktionen durchgeführt hatte. Der BGH hatte früher unter Geltung des alten § 223a StGB die Einordnung der Zahnarztinstrumente als gefährliche Werkzeuge und damit die Qualifizierung der Körperverletzung noch abgelehnt. Unter der seit 1998 geltenden Rechtslage bejaht nun das OLG Karlsruhe die Qualifikation. Denn Zahnarztinstrumente seien in der Lage, Patienten erhebliche Verletzungen und Schmerzen zuzufügen. Auch wenn das Werkzeug also von einem lizenzierten Fachmann geführt werde, kann es sich dabei um ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 StGB handeln.

Eine Frau injiziert ihrem krank im Bett liegenden Ehemann Insulin.
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Ehefrau gibt Mann tödliche Dosis Insulin: Tötung auf Verlangen oder Suizid? - Jurafuchs

In dieser umstrittenen Entscheidung befasst sich der BGH wieder einmal mit der feinen Grenze zwischen straffreier Beihilfe zum Suizid und der strafbaren Tötung auf Verlangen. Dem Fall lag die Konstellation zugrunde, dass eine Frau auf Drängen ihres schwerkranken Mannes diesem eine tödliche Insulinspritze gab. Obwohl der Ehemann also selbst keine aktive Handlung unternahm, nahm der BGH im Ergebnis hier lediglich eine straflose Beihilfe zum Suizid an.

Freierin F streitet mit dem Prostituierten P in Fs Auto.
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Eventualvorsatz vs. direkter Vorsatz: Reicht auch der bedingte Vorsatz für die Annahme einer Verdeckungsabsicht aus? - Jurafuchs

Trotz des Wortlautes Verdeckungs“absicht“ entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand grundsätzlich genügen soll, wenn der Täter hinsichtlich des Todes des Opfers lediglich mit bedingtem Vorsatz handelt. Im vorliegenden Fall hatte sich der BGH allerdings mit der besonderen Konstellation zu beschäftigen, dass nur der Tod des Opfers die Aufdeckung des Täters sicher verhindern konnte. Er bestätigte dabei seine Rechtsprechung, dass es in diesem besonders gelagerten Fall subjektiv der Tötungsabsicht und nicht bloß des Eventualvorsatzes bedürfe.

Jurafuchs Illustration zum Berliner Raserfall (BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19): Zwei Fahrer liefern sich auf öffentlichen Straßen nachts ein Autorennen.
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Berliner Raserfall (BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Dreh- und Angelpunkt des Berliner-Raserfalls ist ein absoluter Klausurklassiker: Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz. Bei einem illegalen Wettrennen auf dem Berliner Ku'damm stieß einer der beteiligten Autofahrer mit einem querenden Fahrzeug zusammen, dessen Insasse verstarb. Hatte der Rennfahrer den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen (=bedingter Vorsatz) und verwirklichte den Tatbestand des Mordes oder vertraute er darauf, dass alles gut gehen würde (=bewusste Fahrlässigkeit), sodass hier fahrlässige Tötung anzunehmen wäre? Der Unterschied der Rechtsfolgen (Lebenslängliche Freiheitsstrafe vs. maximal drei Jahre Freiheitsstrafe) ist enorm, insofern verwundert es nicht, dass der Fall gleich zweimal beim BGH landete und letztlich auch Anlass für die Einführung einer neuen Strafvorschrift war: § 315d StGB.

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Grenzen der Garantenstellung des Arztes bei Begleitung eines freiverantwortlichen Suizids